Eine Hundehaftpflichtversicherung ist 2026 in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark gesetzlich Pflicht. Sie deckt Schäden, für die Hundehalter nach § 1320 ABGB unbeschränkt haften. Tarife starten bei rund vier Euro monatlich; empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens fünf, besser zehn Millionen Euro.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist 2026 in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark gesetzlich Pflicht – sie deckt Schäden, für die Hundehalter nach § 1320 ABGB unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Einfache Tarife beginnen bei rund vier Euro im Monat.
Pflicht nach Bundesland (2026)
| Bundesland | Hundehaftpflicht Pflicht? |
|---|---|
| Wien | Ja – Nachweis vorzulegen |
| Niederösterreich | Ja |
| Oberösterreich | Ja |
| Salzburg | Ja |
| Tirol | Ja |
| Steiermark | Ja |
| Burgenland | Nein (teils für auffällige Hunde) |
| Kärnten | Nein (teils für auffällige Hunde) |
| Vorarlberg | Nein (teils für auffällige Hunde) |
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Personenschäden sind der teuerste Ernstfall. Beißt ein Hund einen Passanten oder verursacht er einen Verkehrsunfall, drohen Forderungen in sechsstelliger Höhe. Empfohlen wird daher eine Versicherungssumme von mindestens 5, besser 10 Millionen Euro – der Aufpreis für die höhere Summe ist gering.
Was noch zur Hundeversicherung gehört
- Hundehaftpflicht: Pflichtbaustein in sechs Bundesländern, ab ca. 4 Euro/Monat.
- Hunde-OP-Versicherung: deckt teure Operationen wie Kreuzbandrisse.
- Hundekranken-Vollschutz: übernimmt zusätzlich ambulante Behandlungen.
Warum sich der Vergleich lohnt
Anbieter bewerten Rasse, Alter und Wohnort unterschiedlich. Für denselben Hund können die Prämien deutlich auseinanderliegen – ein Vergleich vor Abschluss oder Verlängerung deckt das günstigste Angebot auf.
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